Stellungnahme des FSR Soziale Arbeit und Pädagogik zur aktuellen Situation

Studierende, Lehrende und Mitarbeitenden der HAW sind mit einer völlig neuen Situation konfrontiert: Neben Fragen rund um die Hochschule, um den Lehrbetrieb, die digitale Lehre und die Inhalte der Lehre, sind alle gezwungen, sich mit den erheblichen Einschränkungen des Alltags in Arbeit, Studium und Freizeit auseinander zu setzten.
Für die Studierenden wie Lehrenden bedeutet dies eine zusätzliche Belastung, wobei die zum Teil vorher schon bestandenen sozialen und finanziellen Nöte insbesondere auf Seiten der Studierenden extrem verschärft werden.
Kinderbetreuung, Jobverluste, BAföG-Unsicherheiten, fehlende technische Kommunikationsmöglichkeiten bilden dabei nur einige Faktoren. Dazu kommt, dass gerade in der Sozialen Arbeit einige Studierende bereits in der Praxis arbeiten und auch dort mit ganz neuen Herausforderungen zu tun haben, die notwendigerweise auch in Seminaren zu beraten wären- auch unter dem Aspekt, wie wir mit Praxisakteur*innen und Wissenschaftler*innen Maßnahmen und Handlungsoptionen in der Corona-Zeit entwickeln können.

Wir unterstützen die Forderungen der Hamburger LandesAstenKonferenz (LAK) und begrüßen ausdrücklich die Forderungen des Solidarsemesters (www.solidarsemester.de) und fordern den DepartmentRat sich ebenfalls für deren Umsetzung starkzumachen. 
Darüber hinaus möchten wir uns gemeinsam mit dem Departmentrat und Departmentleitung für folgende Forderungen einsetzen:
Des Weiteren fordern wir vom DepartmentRat und der Departmentleitung den Einsatz in nachstehenden Punkten:

Ökonomische Situation:
Viele Studierende sehen sich durch ausfallende Einnahmen und Arbeitsmöglichkeiten existenziell bedroht. 

  • Das BAföG muss weiter uneingeschränkt gezahlt wird – unabhängig davon, ob an Online-Lehre teilgenommen wird oder nicht
  • Der sog. von Senat und Studierendenwerk eingerichtete „Notfallfonds“ für Studierende ist eine Farce. Die darüber als Darlehen vergebenen 400 EUR reichen zum Leben nicht aus und liegt weit unterhalb von BAföG und Hartz IV. Wir fordern, dass es auch für Studierende pauschal einen Zuschuss von 1000 EUR pro Monat gibt, wie es z.B. der Nothilfefonds für Solo-Selbständige vorsieht.
  • Das Semester darf nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden. Auch auf der Immatrikulationsbescheinigung darf das „Coronasemester“ nicht als volles Semester erscheinen.
  • Drittmittelprojekte der Lehrenden sowie Zeitarbeitsverträge von Mitarbeitenden der Hochschule müssen weiter finanziert werden (mindestens um 6 Monate erweitert).

Lehre:
Die Hochschule ist in der Krise besonders gefordert. Gerade jetzt kommt es darauf an Rationalität und wissenschaftliche Argumente gegen populistische Stimmungsmache und jede Art der Alternativlosigkeit in den wissenschaftlichen und öffentlichen Diskurs einzubringen. Dabei sind Adressat*innen Soziale Arbeit oftmals besonders von den sozialen Einschränkungen dieser Krise betroffen und wir sollten dafür streiten, dass auch die benachteiligten Menschen, die nicht im öffentlichen Fokus stehen, die würdige Lebensbedingungen und soziale Sicherheit erfahren.

  • Lebenswirklichkeiten der Studierenden und Lehrenden müssen ernst genommen werden:
  • Wir fordern eine kritische Reflektion der Online-Lehre. Dabei ist klar, dass sie keinesfalls die Präsenzlehre ersetzen kann. Sowohl didaktische als auch technischen Voraussetzungen müssen hier oft erst erarbeitet werden.
  • Anpassung von (Leistungs-)Nachweisen und ihre Reduzierung. Es muss umfangreiche Fristverlängerungen geben. Prüfungsversuche werden als Freiversuche gewertet.
  • Es muss ein kritisches Überprüfen des geforderten Lehrstoffs geben, ob dieser angemessen ist. Ein gemeinsamer mitgliederübergreifender Austausch darüber ist unabdingbar.
  • Die Einführung von Präsenzzeiten (Anwesenheitspflicht) ist auszusetzen. Das gilt entsprechend für Online-Veranstaltungen, die z.T. datenschutzrechtlich bedenkliche Kontrollen des Online-Verhaltens von Studierenden und Lehrenden ermöglichen.
  • Es dürfen Studierenden, die nicht an der Online-Lehre teilnehmen können, keine Nachteile für nicht erbrachte Leistungen entstehen.
  • Die Praktikumsvoraussetzungen für BASA und BABE sind anzupassen. Die BABE Studierenden sollen das Praktikum auch in früheren Semestern verblocken dürfen, es soll eine Reduzierung der Gesamtstunden sowie Ersatzleistungen ermöglicht werden. Es muss ein flexibler Umgang möglich sein. Für BASA muss es Regelungen geben, wie mit den 15 Tagen umgegangen wird.
  • Es soll nicht so getan werden, als hätten wir ein gewöhnliches Semester. Die Inhalte der Seminare müssen an die veränderten Bedingungen angepasst werden (z.B. SozRecht). Diese Aufgaben müssen die Lehrenden nicht allein bewerkstelligen. Hier sollten Studierende und Lehrende gemeinsam überlegen, wie Theorie und Praxis neu verzahnt werden kann und damit auch die Frage der Rolle und Aufgabe der Sozialen Arbeit diskutiert werden.
  • Sowohl Studierende als auch Lehrende sind auf Literatur angewiesen. Es sind längst nicht alle Medien digital verfügbar. Auch steht nicht allen die Möglichkeit zum Kaufen von Büchern und Literatur zur Verfügung (finanzielle Situation und Bestand in den Verlagen). Deswegen sollten die Bibliotheken sukzessiv wieder öffnen dürfen oder es muss eine Abholung für bestellte Bücher ermöglicht werden. Das Department stellt Gelder für ggf. weitere Hilfskräfte bereit, die die Bibliothek bei der Bestellsortierung und Abholung unterstützten.
  • Die Hochschule muss für Studierende wieder zugänglich sein. Dies schließt auch Räume zum Selbststudium mit ein. Denn viele Studierende wohnen prekär, oft auf engem Raum und/oder mit anderen zusammen. Zugang zu einem ruhigen Raum mit verfügbarem Internet ist bei weitem keine Selbstverständlichkeit.

Demokratische Verständigung:
Gerade in der Krise bewähren sich demokratische Strukturen und ist Verständigung essenziell.

  • Sämtliche Gremien der HAW müssen wieder tagen (können). Räumlichkeiten sind dafür entsprechend herzurichten und die Möglichkeit für die Teilnahme per Videokonferenz geschaffen werden
  • Die Studierenden(-vertretungen) müssen an den Entscheidungsprozessen beteiligt werden
  • Es müssen gemeinsame Regelungen der Lehrenden für die digitale Lehre erarbeitet   werden.
  • Zu den Themen Lehre, Corona und Soziale Arbeit muss eine öffentliche Verständigung (Konferenz) einberufen werden.
  • Die Hochschulen müssen auch politische Forderungen stellen, wie z.B. die Ausfinanzierung der Hochschulen, um ein adäquates Lehrangebot zu entwickeln und durchzuführen, auch nach Corona-Zeiten.
  • Die Hochschule ist in der Pflicht, dem Druck auf Studierende sowie Lehrende entgegenzuwirken und Beratungszusammenhänge anzubieten, in denen sich ausgetauscht werden kann, wie der Druck minimiert werden soll.
  • Begründungen von Entscheidungen sind transparent zu machen.