Dressur zur Mündigkeit?Über die Verletzung von Kinderrechten in der Heimerziehung in der Bundesrepublik

Wir laden alle herzlich zu dieser spannenden Tagung, an der wir als FSR involviert sind, ein!
Anlässlich der weiteren Verletzung von Kinderrechten hat der Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Hamburg und das Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung Hamburg eine Veranstaltung initiiert: in Form eines Tribunals soll diese Kontroverse um pädagogisch legitimiertem Zwang und therapeutisch begründeter Einschließung zugespitzt werden. Im Mittelpunkt des Tribunals steht eine Jury, die mit in der Sache kompetenten Personen besetzt ist. Sie befragt Zeuginnen und Zeugen und hört Sachverständige an.

Mitwirkende der Veranstaltung u.A.:

Trietze (Momo, Vertretung der Straßenkinder), Sieglinde Frieß (ver.di), Prof. Dr. Fritz Sack (Universität Hamburg), „Rolf“, „Jana“ und „Fabian“ (Jugendliche mit Heimerfahrung), Christiane Knack-Wichmann (Anwältin von „David“), Prof. Dr. Christian Schrapper (Universität Koblenz), Wolfgang Rosenkötter (Betroffener der Heimerziehung der
60er Jahre) und einige mehr!


Dressur zur Mündigkeit?
Über die Verletzung von Kinderrechten in der Heimerziehung in der Bundesrepublik

„Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen werden in dieser Dressur verletzt; das sollte im Tribunal der zentrale Bezugspunkt sein.“
Prof. Dr. Lothar Krappmann, 2003 bis 2011 Mitglied im 13-köpfigen UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes

Liebe Kommiliton:innen,

hiermiet laden wir euch herzlich zum Tribunal Dressur zur Mündigkeit? Über die Verletzung von Kinderrechten in der Heimerziehung in der Bundesrepublik ein, am Dienstag, den 30.10.2018, von 14:00 – 21:00 Uhr im Wichernsaal des Rauhen Hauses (Horner Weg 180), veranstaltet vom Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Hamburg und Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung:

Es ist keineswegs so, dass mit dem Abschluss der beiden Runden Tische zur Heimerziehung in West und Ost alles zum Besten stünde – im Gegenteil: Trotz unbestreitbarer Verbesserungen gibt es eine zunehmende Tendenz der Verletzung von Kinderrechten.
Besonders deutlich wird diese Verletzung durch eine bislang im wissenschaftlichen und fachpolitischen Diskurs kaum beachtete, in der Praxis aber mittlerweile vorherrschende Technologie: die des „Stufen-Vollzugs“ oder des „Phasen-Modells“. Dieses Konzept – inspiriert von den Bootcamps in den USA und behavioristischen Dressurexperimenten – fußt auf entwürdigenden und stigmatisierenden Degradierungszeremonien, auch wenn findige Professionelle für deren Bezeichnung ständig neue Vokabeln finden.

Derartige Programme widersprechen grundlegenden Menschenrechten und sind nicht mit der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen zu vereinbaren (BMFSJ 2007). Sie verstoßen gegen den gesamten Tenor der Konvention, vor allem aber gegen Artikel 2: Achtung der Kinderrechte, Diskriminierungsverbot, gegen Artikel 9: Trennung von den Eltern, persönlicher Umgang, sowie gegen Arikel 12, in dem ausdrücklich festgehalten wird, dass die Willensäußerungen des Kindes „angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife“ zu berücksichtigen sind. Da diese Konvention in Deutschland unmittelbare Gültigkeit hat, müssen Einrichtungen, die mit derartigen Disziplinierungstechniken arbeiten, abgeschafft oder zumindest gezwungen werden, ihre Arbeitsweisen fundamental zu verändern. Diese Forderung ist allerdings durchaus umstritten. Die Befürworter von pädagogisch legitimiertem Zwang und therapeutisch begründeter Einschließung sehen darin vielmehr notwendige Interventionen, um gefährdete Kinder und Jugendliche vor ihrem eigenen, risikoreichen Verhalten zu schützen.
 
Diese Kontroverse soll in Form eines Tribunals zugespitzt werden. Die Jury des Tribunals  hört Zeugen und Sachverständige an; Anklage und Verteidigung halten Plädoyers; abschließend verkündet die Jury ihren Beschluss.

Programm
14:00 Uhr       Begrüßung, Überblick und Einleitung
14:15 Uhr       Vorstellung der Jury
14:30 Uhr       Verlesung der Anklage
14:45 Uhr       Verlesung der Verteidigung
15:00 Uhr       Befragung der Zeugen und Sachverständigen
16:15 Uhr       Pause
16:30 Uhr       Fortsetzung der Befragung der Zeugen und Sachverständigen
18:00 Uhr       Pause
18:30 Uhr       Plädoyer der Anklage
19:00 Uhr       Plädoyer der Verteidigung
19:30 Uhr       Pause mit Snacks/ die Jury berät
20:15 Uhr      Verkündung des  Beschlusses der Jury
20:45  Uhr     Die Zeuginnen und Zeugen haben das letzte Wort
21:00 Uhr       Ende des Tribunals   
____________________________________________________________

Das Tribunal kann unterstützt werden: „Ich trete dafür ein, dass die Ergebnisse dem Ausschuss für die Rechte des Kindes nach Art. 43 der UN-Kinderrechtskonvention vorgelegt werden“

Unterschriften können an Timm Kunstreich und Wolfgang Rosenkötter geschickt werden: timmkunstreich@aol.com oder wolfgang.rosenkoetter@gmx.de

Viele Grüße
euer Fachschaftsrat